Spenden & Zustiftungen

Das Grundstockvermögen der Stiftung ist „ewig“, denn es darf nicht verbraucht werden. Mit seinen Erträgen soll der Stiftungszweck erfüllt werden. Es wird daher auf Dauer so ertragreich wie möglich angelegt.

Der Hospizverein hat die Stiftung bei ihrer Gründung aus eigenen Mitteln nur mit einem ersten, relativ niedrigen Grundstockvermögen ausstatten können. Ein höheres Grundstockvermögen ist aber die Voraussetzung für eine nachhaltige Förderung der Hospiz- und Palliativarbeit im Pfaffenwinkel.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, unsere Stiftung zu unterstützen:

  • durch Spenden zur aktuellen Stiftungsarbeit
    an Stiftung Hospizverein Pfaffenwinkel
    IBAN: DE80 7035 1030 0032 0858 21
    Sparkasse Oberland
  • durch Spenden in das Grundstockvermögen
    an Stiftung Hospizverein Pfaffenwinkel
    IBAN: DE80 7035 1030 0032 0858 21
    Sparkasse Oberland

 

Bitte beachten: Die Überweisung muss den Hinweis „Grundstockvermögen“ oder „Zustiftung“ enthalten. Nur so gelangt Ihre Spende ins Grundstockvermögen.

  • durch Schenkungen
    Wer zu Lebzeiten der Stiftung eine Vermögenszuwendung machen möchte, kann uns durch eine Schenkung fördern. Dabei sollte festgelegt werden, ob die Mittel in den laufenden Betrieb oder in das Grundstockvermögen der Stiftung zur langfristigen Unterstützung fließen sollen (Befreiung von der Schenkungssteuer, da wir gemeinnützig sind; Abzugsfähigkeit von der Einkommensteuer innerhalb von Höchstbeträgen)
  • durch Vererben oder Stiften
    Wer nach seinem Ableben der Stiftung etwas zukommen lassen möchte, muss dies in seinem Testament festlegen. Sie können unsere Stiftung zum Erben, Miterben oder Vermächtnisnehmer bestimmen. Da unsere Stiftung als Empfänger gemeinnützig ist, sind derartige Zuwendungen von der Erbschaftsteuer befreit.
  • durch Errichtung von Stiftungsfonds, die den Namen einer Person oder einer Firma tragen. Bitte kommen Sie auf uns zu. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

 

Hinweis zur Spendenquittung

Bis zu einem Spendenbetrag von 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Für höhere Beträge erhalten Sie nach Ihrer Zuwendung eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung). Bitte vermerken Sie dafür Ihren Namen und die vollständige Adresse im Betreff der Überweisung. Selbstverständlich senden wir Ihnen auch für Beträge unter 200 Euro auf Wunsch eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) zu.

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.