Anlassspenden

Verbinden Sie Ihre persönliche Feier mit einem Spendenaufruf zu Gunsten des Hospizvereins im Pfaffenwinkel e.V.!
An besonderen Stationen unseres Lebens, wie Geburtstagen, Jubiläen, Hochzeiten oder auch dem Tod eines geliebten Menschen, schauen wir oft auf unser bisheriges Leben zurück. Nicht selten erwächst daraus der Wunsch, etwas von dem zurückzugeben, was einem selbst an Gutem widerfahren ist.

Spenden statt Geburtstagsgeschenken – Erlös von Vereinsfeiern

Viele Menschen fragen sich bei Geburtstagen, Jubiläen oder ähnlichen Festen „Was soll ich mir schenken lassen? Eigentlich habe ich alles, was ich brauche!“
Da ist es eine gute Idee, wenn Sie die Gratulanten auf ein Spendengeschenk für unsere Hospizarbeit hinweisen und sich damit auch eine ganz persönliche Freude bereiten.
Ebenso kann der Erlös von Vereinsfesten, Betriebs- oder Firmenfeiern eine Spende für die Hospizarbeit im Pfaffenwinkel sein. Wir veröffentlichen dies auf Wunsch gerne auf unserer Homepage oder auf unserer facebook-Seite.

Kondolenzspende

Bei Beerdigungen wird immer wieder darauf hingewiesen „Statt Kränzen oder Blumen eine Spende für den Hospizverein“. Darüber sind wir sehr dankbar, ebenso für die Tatsache, dass die Menschen mit diesem Text auf die Arbeit unseres Vereins hingewiesen werden.

Spendenquittungen für Anlassspenden

  • Bitte bei allen Anlässen ein Stichwort angeben, z.B. Anlass + Ihr Vor- und Zuname
  • Wenn bei Ihrem Geburtstag / Jubiläum bar gesammelt wurde, können Sie den gesamten Betrag überweisen und erhalten eine Spendenbescheinigung.
  • Wenn die Gäste Ihres Geburtstages / Jubiläums oder Ihre Trauergäste direkt an uns spenden, erhalten diese ein Dankschreiben und eine Spendenbescheinigung, sofern auf deren Überweisung eine vollständige Adresse angegeben war.
  • Nach dem Geburtstag / der Beerdigung schicken wir Ihnen eine Auflistung mit allen Namen der Spender und den eingegangenen Gesamtbetrag, der bei Ihrer Aktion zusammengekommen ist.
  • Über diesen Gesamtbetrag dürfen wir Ihnen als Initiator leider keine Zuwendungsbestätigung ausstellen, da er sich aus vielen Einzelspenden zusammensetzt und hierfür die jeweiligen Spender die Zuwendungsbestätigung erhalten. Hier richten wir uns nach den sehr strengen Vorschriften des Finanzamtes.

Sie können bei all diesen Anlässen aber auch unsere Stiftung bedenken.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen gerne an uns.