Spendenkonto u. -quittung

Spendenkonto

Empfänger:
Hospizverein im Pfaffenwinkel e.V.

Sparkasse Oberland
IBAN: DE61 7035 1030 0000 8662 28
BIC: BYLADEM1WHM

Spendenquittung

Bis zu einem Spendenbetrag von 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) und kann beim Finanzamt eingereicht werden.
Für höhere Beträge erhalten Sie nach Ihrer Zuwendung eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung).
Bitte vermerken Sie dafür Ihren Namen und die vollständige Adresse im Betreff der Überweisung.
Selbstverständlich senden wir Ihnen auch für Beträge unter 200 Euro auf Wunsch eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) zu.
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Spenden zum Jahreswechsel

Liebe Spender, bitte beachten Sie, dass Lastschrifteinzüge per Onlinespende (verlinken) mit Spendenquittungswunsch für das laufende Jahr bis spätestens zum 16.12. vorliegen müssen. Ansonsten können wir einen zeitgerechten Einzug nicht garantieren.

Geldspenden per Überweisung, für die eine Spendenbescheinigung für das laufende Jahr ausgestellt werden soll, müssen spätestens am 31.12. einem unserer Konten gutgeschrieben sein. Für Geldspenden, die nach dem 31.12. bei uns eingehen, kann eine Spendenbescheinigung erst für das darauffolgende Jahr ausgestellt werden.